Young Travellers Reiseversicherungslexikon

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Wie werden Arzttermine mit der Auslandskrankenversicherung abgerechnet?

Mit der Young Travellers Auslandskrankenversicherung sind Sie versichert wie ein Privatpatient. Es besteht freie Arztwahl und freie Wahl des Krankenhauses. Sie können Arzttermine bei jedem Arzt oder Krankenhaus im Ausland wahrnehmen, auch bei privaten Ärzten oder Krankenhäusern weltweit. Im Rahmen der Auslandskrankenversicherung werden die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen bei Krankheit, Unfall oder Zahnschmerzen im Ausland, einschließlich ärztlicher Behandlungen bei Krankenhausaufenthalten sowie verordnete Medikamente übernommen. Ebenfalls versichert sind Kosten für einen Rücktransport sowie die Behandlung von Schwangerschaften während der Reise. 

Im Wesentlichen werden diese Kosten übernommen:

  • Medizinische Behandlungen: Erstattung der Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen, die während der Reise medizinisch notwendig geworden sind.
  • Zahnbehandlungen: Schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Füllungen und die Reparatur von vorhandenem Zahnersatz.
  • Medikamente und Hilfsmittel: Aufgrund akuter Beschwerden vom Arzt verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel.
  • Transport: Medizinisch notwendiger Transport zu einer Arztpraxis oder ins Krankenhaus im Ausland.
  • Rücktransport: Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport in das Heimatland.
  • Suche, Rettung und Bergung: Kosten für Such-, Rettungs- und Bergungsaktionen - enthalten im Tarif Young Travellers Premium.
  • Todesfall: Kosten für die Überführung des Leichnams in das Heimatland oder für die Bestattung im Ausland.
  • Kinder: Kosten für die Betreuung von mitreisenden, versicherten Kindern während eines Krankenhausaufenthalts der Eltern.

Die Abrechnung von Arztterminen mit ambulanten medizinischen Behandlungen im Ausland erfolgt mit der Schadenabteilung, nachdem Sie zuvor die Behandlungskosten verauslagt haben. Alle Behandlungsbelege können Sie bequem von unterwegs aus online einreichen. Bei Arztterminen in den USA können auch die Behandlungskosten bei ambulanten Behandlungen direkt zwischen Arzt und Versicherer erfolgen, ohne dass Sie sie verauslagen müsssen! Dazu nehmen Sie vor Beginn der Behandlungen Kontakt zum U.S. Claims Office auf, das Sie in den USA erreichen. Hier finden Sie alle Informationen und Kontaktdaten zur Abrechnung von Arztterminen.

Bei einer stationären Behandlung im Krankenhaus erfolgt immer die direkte Abrechnung der Arztkosten und Krankenhauskosten zwischen dem Versicherer und dem Krankenhaus - egal, in welchem Land Sie sich befinden. Bitte verauslagen Sie keine Krankenhauskosten, sondern nehmen Sie selbst, eine andere Person oder das Krankenhaus zu Beginn des stationären Krankenhausaufenthaltes Kontakt zur 24/7-Hotline auf. Die Notfallzentrale wird dann alles Weitere direkt mit dem Krankenhaus abstimmen - also den Austausch von Behandlungsunterlagen, die Abstimmung der geplanten Behandlungen, Rücksprache mit Ihrem Arzt im Heimatland, einen möglicherweise erforderlichen Krankentransport in ein anderes Krankenhaus, die Rückholung ins Heimatland und auch die Bezahlung des Krankenhauses.

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