Bei medizinischen Behandlungen unterscheiden Sie bitte zwei Arten von Schadenmeldungen:
Sie verkürzen die Bearbeitung Ihrer Schadenmeldung zu ambulanten Behandlungen, wenn Sie alle Schadenbelege und Informationen zu dem Schadenfall in nur einer einzigen Schadenmeldung einreichen, nachdem die Behandlungen abgeschlossen sind. Ein Schadenfall ist ein Ereignis, auf das sich die Belege beziehen - beispielsweise die Behandlung einer Grippe, einer Sportverletzung oder eine schmerzstillende Zahnbehandlung.
Nur in einem akuten Notfall mit bevorstehender stationärer Behandlung im Krankenhaus während des Auslandsaufenthaltes nutzen Sie bitte die 24/7-Notfallhotline der Advigon Reiseversicherung:
Ein akuter Notfall ist eine stationäre Behandlung im Krankenhaus. In diesem Fall nehmen Sie oder eine andere Person bitte gleich zu Beginn Ihres Krankenhausaufenthaltes Kontakt mit der Notfallhotline auf und halten dazu bitte die Kontaktdaten des Krankenhauses bereit. Die Notfallzentrale übernimmt dann die weitere Abstimmung direkt mit dem Krankenhaus und rechnet auch die Kosten der stationären Behandlung direkt mit dem Krankenhaus ab. Auch die Organisation und Durchführung eines Rücktransportes in Ihr Heimatland wird zwischen der Notfallzentrale und den Ärzten vor Ort übernommen. Die Entscheidung über einen Rücktransport trifft stets der Versicherer in Abstimmung mit den Ärzten.
Behandlungsbelege zu ambulanten Arztbesuchen verauslagen Sie bitte und reichen sie nach Abschluss der Behandlungen über das Schadentool Krankenversicherung der Advigon Reiseversicherung ein. Achten Sie bitte darauf, dass die Arztunterlagen dokumentieren: Diagnose, ärztliche Behandlungen und Kosten dafür.
Online-Schadenmeldung zur Active Travellers Auslandskrankenversicherung der Advigon:
Nutzen Sie bitte nur diese Onlinemeldung für die Einreichung von Arztbelegen zu ambulanten Behandlungen.