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Auslandsreiseversicherung ohne Altersgrenze mit Wohnsitz Deutschland

Vielen Dank für Ihr Interesse an der Auslandskrankenversicherungen für beliebig viele Reisen im Jahr mit einer maximalen Reisedauer von 56 Tagen je Reise - geeignet für alle Reisen weltweit, ohne Selbstbehalt und ohne Altersgrenze. Die Jahres-Auslandskrankenversicherung setzt einen Wohnsitz in Deutschland voraus.

Bitte beachten Sie zur Jahres-Auslandskrankenversicherung:

  • Versichert sind nur Reisen mit einer Reisedauer von maximal 56 Tagen.
  • Dauert eine Reise länger, ist die Jahres-Auslandskrankenversicherung nicht anwendbar. Diese Reisen müssen komplett mit einer Langzeit-Auslandskrankenversicherung versichert werden.
  • Die Jahres-Auslandskrankenversicherung kann nicht mit einer Langzeit-Auslandskrankenversicherung kombiniert (also verlängert) werden.
  • Der Vertrag besteht für 1 Versicherungsjahr und verlängert sich automatisch, wenn bis spätestens 3 Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres keine Kündigung erfolgt ist.


Alle Informationen zu den Prämien (Preisen) der Reisekrankenversicherung finden Sie nachfolgend. Die Versicherungsbedingungen sehen Sie im Bereich “Kurz und Knapp”. Bei der Buchung der Jahres-Auslandskrankenversicherung stehen Ihnen Prämien für Einzelpersonen sowie für Familien und Paare zur Verfügung. Haben Sie eine Familien- oder Paar-Prämie gebucht, besteht Versicherungsschutz auch dann, wenn einzelnen Personen allein reisen.

Jahres-Auslandskrankenversicherung mit Wohnsitz Deutschland buchen
 

Leistungsübersicht Jahres-Auslandskrankenversicherung für beliebig viele Reisen im Jahr bis jeweils 56 Tage
Geltungsbereich: für Reisen im Ausland. Ausland ist nicht Deutschland. Voraussetzung für den Abschluss ist ein Wohnsitz in Deutschland
versicherte Leistungen: 
ambulante und stationäre ärztliche Heilbehandlungen im Ausland:
während der Reise eingetretene Erkrankungen oder Unfallfolgen100 %
unerwartetes Akutwerden von Vorerkrankungen100 %
Schwangerschaftsbeschwerden (Komplikationen)100 %
Entbindung bis zur 36. Woche (Frühgeburt)100 %
bei nach Versicherungsbeginn eingetretenen Schwangerschaften: 5 Vorsorge-Untersuchungen und Entbindung100 %
schmerzstillende konservierende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung sowie Reparatur von vorhandenem Zahnersatz100 %
aufgrund eines Unfalls erstmals erforderlicher Zahnersatz500 €
ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel100 %
ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalischen Behandlungen100 %
ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik100 %
ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalls100 %
Röntgendiagnostik100 %
unaufschiebbare Operationen100 %
Informationsleistungen:
zur Möglichkeit ärztlicher Versorgung bei Krankheit oder Unfall: über den Notruf-Service100 %
bei stationärer Behandlung im Ausland Herstellung des Kontaktes und Informationsübermittlung zwischen dem Hausarzt und den behandelnden Krankenhausärzten100 %
bei stationärer Behandlung im Ausland und auf Wunsch Information der Angehörigen100 %
Versicherungsleistungen bei Frühgeburten im Ausland:
bei Frühgeburt bis zum Ende der 36. Schwangerschaftwoche Übernahme der Kosten der notwendigen Heilbehandlung des neugeborenen Kindes im Auslandja
Betreuungsleistungen im Ausland:
bei stationärer Behandlung eines mitversicherten Kindes bis 18 Jahre: Erstattung der Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus100 %
Organisation und Kostenübernahme der Betreuung eines Kindes bis 18 Jahre, das die Reise allein fortsetzen oder abbrechen muss, weil alle an der Reise teilnehmenden Betreuungspersonen aufgrund Tod, schwerem Unfall oder schwerer Erkrankung die Reise nicht planmäßig fortführen oder beenden können100 %
Beschaffung und Übersendung von Arzneimitteln an die versicherte Person, wenn ärztlich verordnete Arzneimittel ihr auf der Reise abhanden gekommen sind (die Kosten der Präparate selbst werden nicht übernommen)100 %
bei stationärem und noch nicht abgeschlossenem Aufenthalt länger als 5 Tage: Übernahme der Hin- und Rückreisekosten einer nahestehenden Person an den Ort des Krankenhausaufenthaltes100 %
bei Unterbrechung oder Verlängerung des gebuchten Aufenthaltes im Ausland aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes: Übernahme zusätzlicher Unterbringungskosten der versicherten Personen bis max. 2.500 € und für max. 10 Tageja
Transport-, Überführungs- und Bestattungskosten:
Mehrkosten für den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport in das Heimatland oder wenn nach der Prognose der behandelnden Ärzte die Krankenhausbehandlung im Ausland 14 Tage übersteigt oder wenn der Rücktransport wirtschaftlich geboten ist100 %
Übernahme der Kosten für eine Begleitperson sowie Arztbegleitung, sofern die Begleitung medizinisch erforderlich, behördlich angeordnet oder seitens des Transportunternehmens vorgeschrieben ist100 %
Krankentransport zur ambulanten oder stationären Heilbehandlung im Ausland und zurück zur Unterkunft100 %
Übernahme der zusätzlichen Rückreisekosten bei verspäteter Rückkehr von der Reise infolge eines Krankenhausaufenthaltes von mindestens 10 Tagen100 %
Übernahme der zusätzliche Rückreisekosten mitreisender mitversicherter Personen bei vorzeitiger Beendigung oder Verlängerung ihres Aufenthaltes aufgrund medizinisch sinnvollen Rücktransportes eines Versicherten100 %
Mehrkosten für die Überführung an den ständigen Wohnort des Verstorbenen100 %
Kosten der Bestattung im Ausland bis zur Höhe der Überführungskosten100 %
Organisation und Kostenübernahme der Rückholung des Reisegepäcks bei Rücktransport oder Tod aller mitversicherter erwachsener Personen100 %
Nachleistung im Ausland:
bei nachgewiesener Transportunfähigkeit am geplanten Reiseende aufgrund fortdauernder Behandlungsnotwendigkeit im Ausland über das Ende des Versicherungsschutzes hinaus: Fortbestehen des Versicherungsschutzes bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit100 %
weitere Leistungen:
Such-, Rettungs- und Bergungskosten nach einem Unfall5.000 €
Telefonkosten bei Kontaktaufnahme mit dem Notruf-Service im Versicherungsfallja
sofern alle im Ausland angefallenen Behandlungskosten zunächst einem anderen Versicherer eingereicht werden und dieser sich an der Kostenerstattung beteiligt: zusätzliche Leistung von 50 € pro Tag (max. 14 Tage) bei stationären Behandlungen bzw. einmalig 25 € bei ambulanten Behandlungenja
ersatzweise Krankenhaustagegeld bis max. 30 Tage (50 € pro Tag) anstelle der Erstattung der tatsächlich entstandenen Kostenja
Selbstbehalt je Schadenfall:nein
Hinweis:
Diese Übersicht ist eine komprimierte Darstellung der versicherten Leistungen. Grundlage des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die vollständigen Versicherungsbedingungen.

Jahres-Auslandskrankenversicherung für beliebig viele Reisen im Jahr
ohne Selbstbehalt und für Reisen weltweit bis jeweils 56 Tage
 Einzelperson Familie / Paar
 bis 64 Jahreab 64 Jahrebis 64 Jahreab 64 Jahre
Prämie pro Jahr:18 €65 €32 €89 €
eingeschlossene Versicherungen: Auslandskrankenversicherung
Familie: maximal 2 Erwachsene und maximal 7 Kinder bis zum 21. Geburtstag. Es sind kein Verwandtschaftsverhältnis oder gemeinsamer Wohnsitz erforderlich. Für allein reisende Familienmitglieder beträgt die Versicherungssumme 50 % der gewählten Familienversicherungssumme. Gilt auch für 2 Erwachsene ohne Kind (Paar).

Angebot erstellen und


Kurz und Knapp:

Abschlussfrist: Jederzeit bis zur Abreise.

Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Deutschland.

Ohne Selbstbehalt und für alle Reisearten und Reisen weltweit.

Versicherungsschutz besteht auch für allein reisende Familienmitglieder oder Partner. Bei Überschreiten der Altersgrenze erfolgt eine Prämienanpassung zur nächsten Fälligkeit.

Versicherer: HanseMerkur

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